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Eva

(Junior Member)

Hallo Zusammen,
habe ein Problem mit Holzpaletten in der Abfüllung. Vor ein paar Wochen war der Lebensmittelinspektor bei uns und hat die Holzpaletten, auf welche wir unsere Produkte (Getränkegrundstoffe in 10/20/25 kg Kunststoffkannen = Versandgebinde) stellen, bemängelt. "Holz darf in diesem Bereich nicht vorkommen". Gut .... verwirt
Leider ist von drei Abfüllstationen noch eine manuell, dass heißt, dass sich das Produkt nicht in einem geschlossenem Systhem befindet, sondern mit der Raumluft in Kontakt kommt. Hierin besteht die Gefahr der negativen Produktbeeinflussung z.B.auch durch die vom Holz evtl. eingebrachten Mibi´s (Rekontamination über die Luft)
Im Moment bedeuted es für uns, alles erst auf Kunststoffpaletten (KstP) zu schlichten und dann, ein Raum weiter, alles wieder auf Holz zu stellen. (Palettenwender funktioniert nicht!) Da wir in die halbe Welt exportieren kommt ein Verschicken mit KstP nicht in Frage.
Nun meine Frage, um das Handling hier vor Ort noch einigermaßen praktikabel zu gestalten, wäre es zulässig auf eine KstP eine Holzpalette zu stellen, wobei die KstP im Abfüllbereich verbleibt, die abgefüllten Kannen auf die Holzpalette gestellt werden, die dann an der Schleuse vom Außenstapler übernommen wird? Somit kommt das Holz nicht direkt mit dem Boden in Kontakt. Das mit der Holzpalette auf der Kunststoffpalette habe ich auf einem Foto von einem anderen Lebensmittelbetrieb mal gesehen, kenne aber "leider" die genaueren Umstände nicht, daher hier mein Aufruf.

Wäre sehr glücklich wenn jemand eine gute Idee für eine praktikable Umsetzung hätte.

Grüße

Eva
30.10.08, 11:20:29

Strobl

(Senior Member)

Hallo Eva,

Wenn der Lebensmittelinspektor sagt keine Holzpaletten gibts wohl keine andere Lösung als in dieser Station nur Produkte auf den KstP für Kunden zu machen von denen man diese wieder zurück bekommt oder verrechnen kann.

Sonst bleibt nur noch umschlichten oder eine neue Abfüllstation.

lg
Günter Kaffee

Nur wer nach dem Besten trachtet schafft etwas Gutes
30.10.08, 11:39:00

Peter Schnittger

(Chef)

Hallo Eva,

was produziert/ verpackt Ihr denn, dass angeblich keine Holzpaletten in der Produktion sein dürfen???

Mit herzlichen Grüßen

Peter Schnittger

Nicht das Optimale ist unser Ziel
- sondern der pragmatische Perfektionismus!


QRPS Management Consulting
30.10.08, 14:37:05

Eva

(Junior Member)

Hallo Peter,

wir produzieren Getränkegrundstoffe für z.B. Limonaden, Niedersaftgetränke, Energy-Drinks. In der Produktion haben wir keine Holzpaletten, es geht ausschließlich um den Abfüllbereich, in dem das Fertigprodukt in die versandfertigen Gebinde, wie Kunststoffkannen oder Bag in Box (aseptisch)gefüllt wird. Wie gesagt, eine dieser drei Anlagen ist noch manuell von der Einfüllung bis zum Verschrauben der Kannen, die anderen zwei sind geschlossene Systeme (Laminar-Flow-Kabine bzw. aseptische Abfüllung).

Ich hoffe die Ausführungen sind detailliert genug scratch

lg Eva
30.10.08, 14:48:29

Peter Schnittger

(Chef)

Hallo Eva,

wie schaut denn eure Risikobetrachtung in der HACCP Studie aus? Ich denke mal, dass zum einen auch die Handabfüllung entsprechend gesichert ist, dass keine Kontamination (physikalisch oder mikrobiologisch) geschehen kann. Außerdem kann physikalisch - betrachtet man die nächste Produktionsstufe - eigentlich eh nichts mehr geschehen!

Was hat denn der Kontrolleur genau zu beanstanden und mit welcher Begründung?

Also ich würde - falls ihr mein Kunde wärt - Einspruch in der vorgesetzten Dienststelle einreichen (in Deutschland hätte ich auch die entsprechenden Experten zur Hand).

Mit herzlichen Grüßen

Peter Schnittger

Nicht das Optimale ist unser Ziel
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QRPS Management Consulting
30.10.08, 20:48:00

Peter Schnittger

(Chef)

Zitat von Eva:
..., wäre es zulässig auf eine KstP eine Holzpalette zu stellen, ...


Wenn es wirklich um eine MiBi Kontamination geht, so würde dies nichts ändern, oder?

Entweder Ihr müsst das Urteil eures Kontrolleurs akzeptieren - dies würde bedeuten ausschließlich Kunststoffpaletten in der Produktion einzusetzen - oder eben Überzeugungsarbeit leisten!

Mit herzlichen Grüßen

Peter Schnittger

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QRPS Management Consulting
31.10.08, 21:05:41

Peter Schnittger

(Chef)

Hallo Eva, ich habe dir im Bereich "Nachrichten" eine PN rein gestellt.

Mit herzlichen Grüßen

Peter Schnittger

Nicht das Optimale ist unser Ziel
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QRPS Management Consulting
03.11.08, 10:38:45

Eva

(Junior Member)

Hallo Peter,

ich möchte Dir für Deine Einträge danken, bin am Freitag nicht mehr zum Antworten gekommen.
Wir habe uns auch schon in Richtung Risikobewertung Überlegungen gemacht, soll nicht heißen, das wir sie für diese letzte Tätigkeit schon habe. Bisher hat unsere Risikobetrachtung bei den Abfüllmaschinen geendet, soll heißen richtiges Dämpfen und Sterilisieren (CCP: Zeit / Temperatur) der Leitungen von Pasteur bis zum Anschlußstutzen und des Kopfraumes der aseptischen Abfüllstation, oder zur Fremdkörpervermeidung das Abfüllen über Siebe (CCP: Kontrolle vor und nach Abfüllung). Aber eine Risikobetrachtung bei der Abfüllung an sich wurde noch nicht gemacht, aber dies wir vermutlich unser Lösungsansatz sein, den wir dann mit der Behörde diskutieren werden.
Übrigens die Beanstandung der Behörde zum Punkt WARENZUSTAND UND UMGANG MIT WAREN lautet: " In den Abfüllbereichen wurden Holzpaletten vorgefunden - das Einbringen von Holzpaletten in Reinbereiche ist nicht statthaft!"

Ein umpacken von Kuststoffpaletten auf Holzpaletten um die Güter verschicken zu können, ist absolut nicht praktikabel und schon gar nicht rentabel. Da unser Abfüllbereich eh nicht durch ein echtes Schleusensystem von der Außenwelt (Rohstofflager, Hof) getrennt ist und dies ohne größere bauliche Tätigkeiten auch so schnell nicht geändert werden kann, ist auch die mikrobiologische Kontamination durch Holzpaletten "relativ". (So ähnlich wie die geographische Betrachtung ob Hannover nun in Norddeutschland liegt oder nicht;), ich als gebürtige Hannoveranerin habe mich jedenfalls immer als Norddeutsche gesehen:) )

Habe gerade gesehen, dass Du mir eine PN geschickt hast.

lg & Danke

Eva cool
03.11.08, 10:59:13

Peter Schnittger

(Chef)

Hallo Eva, auf welche gesetzliche Grundlage beruft sich denn der Kontrolleur?

Mit herzlichen Grüßen

Peter Schnittger

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QRPS Management Consulting
03.11.08, 11:13:57

Eva

(Junior Member)

Hallo Peter,

so wie es aus dem Bericht entnehmen und Dir in der PN geschrieben haben auf §35 und §39 des LMSVG

lg Eva
03.11.08, 16:37:24

Peter Schnittger

(Chef)

Ich schau mirs mal an.

Mit herzlichen Grüßen

Peter Schnittger

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QRPS Management Consulting
03.11.08, 17:28:00

Peter Schnittger

(Chef)

Hallo Eva,

ich meinte dabei nicht die Grundlage, dass er Kontrolleur etwas beanstenden darf, sonder woher er die Aussage bezieht, dass keine Holzpaletten in der Produktion verwendet werden dürfen!

Mit herzlichen Grüßen

Peter Schnittger

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QRPS Management Consulting
04.11.08, 16:31:52

Eva

(Junior Member)

So, habe nun ein wenig recherchiert, auf welche gesetzliche Grundlage sich der LM-Inspektor im speziellen stützt. Aus dem Bericht des LM-Insp. geht leider nichts genaueres hervor, aber laut Aussage unseres PV für LM-Sicherheit beruft er sich auf die EG-Verordnung 852/2004, Kapitel 10
Hier ein Auszug:
KAPITEL X
Vorschriften für das Umhüllen und Verpacken von Lebensmitteln
1. Material, das der Umhüllung und Verpackung dient, darf keine Kontaminationsquelle
für Lebensmittel darstellen.
2. Umhüllungen müssen so gelagert werden, dass sie nicht kontaminiert werden
können.
3. Die Umhüllung und Verpackung der Erzeugnisse muss so erfolgen, dass diese
nicht kontaminiert werden. Insbesondere wenn Metall- oder Glasbehältnisse
verwendet werden, ist erforderlichenfalls sicherzustellen, dass das betreffende
Behältnis sauber und nicht beschädigt ist.
4. Umhüllungen und Verpackungen, die für Lebensmittel wieder verwendet werden,
müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls leicht zu desinfizieren
sein.


Da die Abhandlung hier doch sehr allgemein gehalten ist, sollten wir mir einer ordentlichen Gefahrenanalyse zum Ziel kommen. Das hoffe ich zumindest irked

lg Eva
05.11.08, 15:13:29

Peter Schnittger

(Chef)

Hier geht es nur um die Umhüllung, sprich eure Kanister, nicht jedoch um Gegenstände, die in dem Produktionsraum sind. Aber die 852 dürfte schon die Richtige sein, sofern es nicht in Österreich noch eine zusätzliche Lebensmittelhygieneverornung wie in Deutschland gibt!

Mit herzlichen Grüßen

Peter Schnittger

Nicht das Optimale ist unser Ziel
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QRPS Management Consulting
05.11.08, 15:31:46

Peter Schnittger

(Chef)

Mit viel Phantasie ließe sich vielleicht von dem Kontrolleur hieraus etwas basteln (m.E. an den Haaren herbei gezogen...):

KAPITEL II
Besondere Vorschriften für Räume, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder verarbeitet werden
f) Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird,
und insbesondere Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind in einwandfreiem Zustand zu halten
und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend aus glattem,
abriebfestem, korrosionsfestem und nichttoxischem Material bestehen, es sei denn, die Lebensmittelunternehmer
können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass andere verwendete Materialien geeignet
sind.

oder

KAPITEL IX
Vorschriften für Lebensmittel
3. Lebensmittel sind auf allen Stufen der Erzeugung, der Verarbeitung und des Vertriebs vor Kontaminationen zu schützen,
die sie für den menschlichen Verzehr ungeeignet oder gesundheitsschädlich machen bzw. derart kontaminieren,
dass ein Verzehr in diesem Zustand nicht zu erwarten wäre.


Mit herzlichen Grüßen

Peter Schnittger

Nicht das Optimale ist unser Ziel
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QRPS Management Consulting
05.11.08, 15:46:16
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